Wer sich auf eine für ihn günstige Tatsache beruft, muss diese Tatsache grundsätzlich im sogenannten Strengbeweisverfahren mit den Beweismitteln der Zivilprozessordnung (Sachverständiger, Augenschein, Parteivernehmung, Urkunde, Zeuge) beweisen.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen