Mitverschulden

Hat der Geschädigte den bei ihm eingetretenen Schaden mitverursacht, dann kann der Schädiger (Versicherung) einen Mithaftungseinwand erheben, der den Anspruch des Geschädigten kürzt. Weil es sich um einen für den Schädiger (Versicherung) günstige Tatsache handelt, muss er sie beweisen.

Nach oben scrollen

Kostenlose Ersteinschätzung bei Personengroßschäden

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für einen Video Call.

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name