Abfindungsvergleich

Bei einem Abfindungsvergleich schließen der Geschädigte und der Schädiger (Versicherung) einen Vertrag, wonach die Ansprüche des Geschädigten für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft durch Zahlung eines Einmalbetrages durch die Versicherung abgegolten sind. Der Abfindungsvergleich kann außergerichtlich wie gerichtlich abgeschlossen werden und da es sich um einen Vertrag handelt, kann man Bedingungen vereinbaren oder sogar bestimmte Schadenpositionen von dem Vergleich ausnehmen. Der Vorteil eines umfassenden Vergleichs besteht für den Geschädigten darin, die Angelegenheit abzuschließen und einen hohen (kapitalisierten) Abfindungsbetrag zu bekommen. Der Nachteil ist, dass er umfassend die Ansprüche erledigt und Nachforderungen/Anpassungen kaum möglich sind.

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